Nach einem langen, aufregenden und abwechslungsreichen Berufsleben habe ich mich entschlossen die Pension in Anspruch zu nehmen.
Am 01.01.2018 bin ich vom Vorruhestand nahtlos in den Unruhestand gewechselt. Diesen möchte ich möglichst lange geniesen denn der tut mir furchtbar gut.
Das bedeutet, dass Sie meine Dienstleistungen nach wie vor im gemäßigten Rahmen (den das Gesetz vorgibt) in Anspruch nehmen können.